Aufgrund der DüVO 2017 ist jeder Betriebsinhaber verpflichtet „vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, ……. den Düngebedarf der Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit nach den Vorgaben des § 4 zu ermitteln“. Bei der Ermittlung des Düngebedarfs müssen u.a. der Bedarf der angebauten Kultur, das Ertragsniveau, der im Boden verfügbare Stickstoff (Nmin), der pflanzenverfügbar werdende Stickstoff aus dem Bodenvorrat (abh. vom Humusgehalt) und die Nachlieferung von Stickstoff aus der langjährigen organischen Düngung und dem Bodenvorrat berücksichtigt werden. Der bodenverfügbare Phosphor wird anhand der aktuellen Bodenanalysen herangezogen. Bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung unterstützen wir Sie gerne.