Düngeberatung Wesermünde

Düngedokumentation

Betriebsinhaber sind verpflichtet, die Anwendung von Düngemitteln nach § 10 Abs. 1 und 2 Satz 1 DüVO „für jeden Schlag des Betriebes aufzuzeichnen“. Zusätzlich müssen Betriebe, welche über 30% ihrer Fläche oder mehr als 10 ha in „roten“ Gebieten bewirtschaften ihre Düngedokumentation ebenso wie die Düngebedarfsermittlung bis zum 31. März des Folgejahres in der von der Düngebehörde bereitgestellten Datenbank „ENNI“ melden. Wurde die Düngebedarfsermittlung über die Düngeberatung Wesermünde UG erstellt, kann die Düngedokumentation über die Ackerschlagkartei der AG Landberatung, in welcher die Düngebedarfe der Einzelflächen hinterlegt sind, erfolgen. Hier kann dann abgeglichen werden, ob die gedüngten Mengen die Düngebedarfe auf den Einzelflächen auch nicht überschreiten. Darüber hinaus können wir auf Wunsch die Meldung der Düngedokumentation sowie der Düngebedarfsermittlung an die ENNI-Datenbank der Düngebehörde unterstützen. Bei der Düngedokumentation sowie den ENNI-Meldungen unterstützen wir Sie gerne.